Ja. Da Sie von keinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, müssen Sie in der Grundversicherung die Unfalldeckung wieder einschliessen.
Nur Erwerbstätige, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, können die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. Damit reduziert sich Ihre Prämie um 7%.
Bei Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erfolgt bei Neu- oder Höherversicherung eine Beurteilung des medizinischen Versicherungsrisikos mittels einer Risikoprüfung. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben in der Gesundheitserklärung, welche Bestandteil des Versicherungsantrages ist. Der Versicherer kann im Interesse der Versicherungsgemeinschaft Anträge ablehnen oder vorbestandene Krankheiten von der Versicherungsdeckung ausschliessen (Vorbehalt).
Angestellte In vielen Fällen hat der Arbeitgeber nur eine minimale gesetzliche Pflicht, den Lohn bei Krankheit weiterzubezahlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wie lange Sie bei Krankheit den Lohn erhalten. Selbstständige Von Gesetzes wegen tragen Sie dieses Risiko grundsätzlich selbst. In beiden Fällen können Lücken vorkommen, die bei einer Arbeitsunfähigkeit massive finanzielle Folgen haben können. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Taggeldversicherung compensa.
Mit LSV (Bank) oder Debit Direct (Post) erteilen Sie Ihrer Versicherung die Vollmacht, Ihre Prämien bei Fälligkeit direkt und unkompliziert Ihrem Konto zu belasten. Dieses Vorgehen ist kostenlos und kann zu jederzeit rückgängig gemacht werden.
Das Versicherungsende richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (KVG/VVG) und den Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Kündigungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich und termingerecht erfolgen. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrer jetzigen Krankenversicherung eingetroffen ist.
Wer in der Schweiz eine Grundversicherung abschliesst, erhält eine Versichertenkarte mit elektronischem Chip. Die Karte ist durch das Krankenversicherungsgesetz KVG vorgeschrieben. Wenn Sie bei Ihre Versicherung eine Zusatzversicherung ohne Grundversicherung abschliessen, erhalten Sie eine Karte ohne Chip.
Die Karte ist Ihr Versicherungsausweis. Sie haben die nötigen Informationen immer dabei. Weisen Sie einfach die Karte vor – und der Arzt, die Apotheke oder das Spital rechnet die Leistungen mit Ihre Versicherung ab. Die Karte ist auch in der EU gültig. In der EU erleichtert die Karte bei Notfällen die medizinische Behandlung und die Verrechnung. Sie bezahlen nur den im Land gültigen Selbstbehalt. Die übrigen Kosten verrechnet der Arzt oder das Spital direkt über Ihre Versicherung. Mit der Karte mit dem elektronischen Chip können Sie in der Apotheke bargeldlos Medikamente beziehen, die der Arzt verschrieben hat. Sie haben die Möglichkeit, auf dem Chip persönliche medizinische Notfalldaten zu speichern, zum Beispiel die Blutgruppe oder Angaben zu Allergien. Auf der Karte finden Sie die Notfallnummer für medizinische Notfälle im In- und Ausland.
1. Ihre Personalien: Vorname, Name, Geschlecht, Geburtsdatum und AHV-Nummer. 2. Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz bei der Versicherung Der Bund verpflichtet die Krankenversicherer dazu, diese Informationen elektronisch bereitzustellen (Verordnung Versichertenkarte VVK). So können Ärzte, Apotheken und Spitäler die Personalien und die Angaben zum Versicherungsschutz auf einfache Weise abrufen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, persönliche medizinische Notfalldaten auf dem Chip zu speichern.
Blutgruppe und Bluttransfusionen Impfungen Transplantationen Allergien Krankheiten und Unfallfolgen Medikamente Kontaktadressen Hinweise auf Patientenverfügungen Wenn Sie zum Beispiel unter einer schweren Allergie leiden, empfehlen wir Ihnen, dies auf dem Chip zu vermerken. So kann der Arzt im Notfall rasch die richtige Behandlung einleiten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.notfalldaten.ch Sie können die medizinischen Notfalldaten bei autorisierten Apotheken und Leistungserbringern speichern lassen.
Neugeborene werden bis 3 Monate nach der Geburt vorbehaltlos und ohne Risikoprüfung in die Versicherung ihrer Eltern aufgenommen, und zwar in das Standard-Paket. Wenn Sie eine höhere Versicherungsdeckung für Ihr Baby wünschen, dann sollten Sie Ihr Kind vor der Geburt anmelden.
Sobald die Schwangerschaft eingetreten ist, ist eine Erhöhung der Versicherungsleistungen in der Regel nicht mehr möglich. Um Deckungslücken zu vermeiden, schliessen Sie frühzeitig die von Ihnen gewünschten Versicherungen ab. Bei den Zusatzversicherungen besteht für Mutterschaftsleistungen eine Karenzfrist von 270 Tagen.
Eine Aufsplittung in einzelne Policen (z.B. bei einer Familientrennung) hat für Versicherte der Einzelversicherung keinen Einfluss auf die Prämienhöhe. Lediglich Angehörige einer kollektivberechtigten Person können durch den Verlust des Kollektivrabatts eine Prämienerhöhung erfahren. Unser Kind ist erwachsen und soll in Zukunft seine Krankenversicherungsprämien selber zahlen. Was müssen wir tun, welche Angaben benötigen sie? Ausführliche Informationen finden Sie hier. ALSA hat attraktive Angebote für junge Erwachsene. Gerne beraten wir Sie und Ihr Kind.
Im Verlauf einer normalen Schwangerschaft sind bis sieben ärztliche Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschallkontrollen vollumfänglich in den Leistungen Ihrer Versicherung eingeschlossen. Eine Fruchtwasseruntersuchung wird für Schwangere ab dem 35. Lebensjahr übernommen.
In der Grundversicherung entfällt bei den Mutterschaftsleistungen die gesetzliche Kostenbeteiligung. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfällt diese Kostenbeteiligung an allen allgemein medizinischen Leistungen, Hilfsmittel, Medikamenten unabhängig von der Mutterschaft.
Ihre Versicherung bezahlt nach einer Stillzeit von zehn Wochen ein Stillgeld. Das Stillgeld wird automatisch ausbezahlt, sofern eine ambulante Zusatzversicherung bei Ihrer Versicherung abgeschlossen wurde. Stillberatung: Die Versicherung vergütet drei Stillberatungen aus der Grundversicherung. Milchpumpe: Die Miete einer Milchpumpe wird zu den gesetzlichen Tarifen vergütet. Kontrolluntersuchungen: Ihre erste Kontrolluntersuchung nach der Geburt gilt als Mutterschaftsleistung. Tipp: Kontrollieren Sie stets, ob Ihr Arzt auf der Rechnung den Vermerk (Mutterschaft) angebracht hat. Falls nicht, fügen Sie ihn eigenhändig hinzu.
Da die Kosten im Gesundheitswesen stetig steigen, müssen die Prämien der Krankenversicherung auch angepasst werden. Dabei müssen die Prämien nicht nur die erhöhten Leistungen decken, sondern auch zur weiteren Bildung von Reserven beitragen.
Bei Versicherungen ist es wie mit der Miete: Bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen die Versicherungsprämien bezahlt sein.
Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen die Versicherten gemäss Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr mindestens CHF 300 der Kosten selbst übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Jahresfranchise genannt. Erst wenn die Kosten im Kalenderjahr die vereinbarte Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenversicherung von den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt gehen zulasten der Versicherten).
Eine Änderung ist jeweils per 1. Januar des Folgejahres möglich. Die Meldung muss bis spätestens am 30. November bei uns eintreffen.
Kostenbeteiligungen aus der Grundversicherung Jahresfranchise Für Erwachsene wird die Jahresfranchise in einem festen Betrag pro Kalenderjahr erhoben. Die gesetzlich festgelegte Franchise beträgt CHF 300. Bei Kindern bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Die Franchise kann bei Erwachsenen auf maximal CHF 2'500 und bei Kindern auf maximal CHF 600 erhöht werden. Selbstbehalt Der Selbstbehalt beträgt 10% auf Kosten für erbrachte Leistungen, welche die Jahresfranchise übersteigen. Maximal Selbstbehalt pro Kalenderjahr: Kinder: CHF 350 Erwachsene: CHF 700 Familien: CHF 1'000 Spitalbeitrag Zusätzlich zur ordentlichen Franchise und Kostenbeteiligung haben die Versicherten an die Aufenthaltskosten im Spital einen täglichen Beitrag von CHF 15 zu leisten. Keinen Spitalbeitrag zu entrichten haben: Kinder Junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25 Jahre) Frauen, für Leistungen bei Mutterschaft Kostenbeteiligung aus den Zusatzversicherungen hospita flex Mit hospita flex kann die versicherte Person die Abteilung vor dem Spitaleintritt selber wählen. Mit der Wahl der entsprechenden Abteilung wird die Kostenbeteiligung bestimmt. Je nach gewählter Abteilung werden folgende Kostenbeteiligung pro Kalenderjahr erhoben: Allgemeine Abteilung: keine Halbprivate Abteilung: 15% bis max. 1'500.- pro Kalenderjahr Private Abteilung: 25% bis max. 4'500.- pro Kalenderjahr Diese Kostenbeteiligungen gelten auch bei Mutterschaft und werden zusätzlich zur Franchise und den Kostenbeteiligungen aus der Grundversicherung erhoben.
Machen Sie sich das Leben einfacher. Mit uns sparen Sie Zeit und Sie behalten den Überblick über Ihre Versicherungsangelegenheiten.
ALSA Dienstleistungen GmbH
Ein Partner für's Leben