Allgemeine Fragen

Krankenversicherung: Allgemeine Fragen

Ich bin pensioniert / nicht erwerbstätig. Muss ich an meiner Police etwas anpassen?

Ja. Da Sie von keinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, müssen Sie in der Grundversicherung die Unfalldeckung wieder einschliessen.

Kann ich die Unfalldeckung in meiner Krankenversicherung ausschliessen?

Nur Erwerbstätige, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, können die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. Damit reduziert sich Ihre Prämie um 7%.

Weshalb ist die Gesundheitserklärung nötig?

Bei Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erfolgt bei Neu- oder Höherversicherung eine Beurteilung des medizinischen Versicherungsrisikos mittels einer Risikoprüfung. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben in der Gesundheitserklärung, welche Bestandteil des Versicherungsantrages ist. Der Versicherer kann im Interesse der Versicherungsgemeinschaft Anträge ablehnen oder vorbestandene Krankheiten von der Versicherungsdeckung ausschliessen (Vorbehalt).

Wie bin ich gegen Lohnausfall versichert?

Angestellte
In vielen Fällen hat der Arbeitgeber nur eine minimale gesetzliche Pflicht, den Lohn bei Krankheit weiterzubezahlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wie lange Sie bei Krankheit den Lohn erhalten.
Selbstständige
Von Gesetzes wegen tragen Sie dieses Risiko grundsätzlich selbst. In beiden Fällen können Lücken vorkommen, die bei einer Arbeitsunfähigkeit massive finanzielle Folgen haben können. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Taggeldversicherung compensa.

Wie kann ich meine Prämienrechnungen spesenfrei bezahlen?

Mit LSV (Bank) oder Debit Direct (Post) erteilen Sie Ihrer Versicherung die Vollmacht, Ihre Prämien bei Fälligkeit direkt und unkompliziert Ihrem Konto zu belasten. Dieses Vorgehen ist kostenlos und kann zu jederzeit rückgängig gemacht werden.

Wie kann ich meine Versicherung kündigen?

Das Versicherungsende richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (KVG/VVG) und den Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Kündigungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich und termingerecht erfolgen. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrer jetzigen Krankenversicherung eingetroffen ist.

Warum erhalte ich eine Versichertenkarte?

Wer in der Schweiz eine Grundversicherung abschliesst, erhält eine Versichertenkarte mit elektronischem Chip. Die Karte ist durch das Krankenversicherungsgesetz KVG vorgeschrieben.
Wenn Sie bei Ihre Versicherung eine Zusatzversicherung ohne Grundversicherung abschliessen, erhalten Sie eine Karte ohne Chip.

Welchen Nutzen bringt mir die Versichertenkarte?

Die Karte ist Ihr Versicherungsausweis. Sie haben die nötigen Informationen immer dabei. Weisen Sie einfach die Karte vor – und der Arzt, die Apotheke oder das Spital rechnet die Leistungen mit Ihre Versicherung ab. Die Karte ist auch in der EU gültig.
In der EU erleichtert die Karte bei Notfällen die medizinische Behandlung und die Verrechnung. Sie bezahlen nur den im Land gültigen Selbstbehalt. Die übrigen Kosten verrechnet der Arzt oder das Spital direkt über Ihre Versicherung.
Mit der Karte mit dem elektronischen Chip können Sie in der Apotheke bargeldlos Medikamente beziehen, die der Arzt verschrieben hat.
Sie haben die Möglichkeit, auf dem Chip persönliche medizinische Notfalldaten zu speichern, zum Beispiel die Blutgruppe oder Angaben zu Allergien.
Auf der Karte finden Sie die Notfallnummer für medizinische Notfälle im In- und Ausland.

Welche Informationen enthält der Chip?

1. Ihre Personalien: Vorname, Name, Geschlecht, Geburtsdatum und AHV-Nummer.
2. Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz bei der Versicherung
Der Bund verpflichtet die Krankenversicherer dazu, diese Informationen elektronisch bereitzustellen (Verordnung Versichertenkarte VVK). So können Ärzte, Apotheken und Spitäler die Personalien und die Angaben zum Versicherungsschutz auf einfache Weise abrufen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, persönliche medizinische Notfalldaten auf dem Chip zu speichern.

Welche medizinischen Notfalldaten kann ich auf dem Chip speichern?

Blutgruppe und Bluttransfusionen
Impfungen
Transplantationen
Allergien
Krankheiten und Unfallfolgen
Medikamente
Kontaktadressen
Hinweise auf Patientenverfügungen
Wenn Sie zum Beispiel unter einer schweren Allergie leiden, empfehlen wir Ihnen, dies auf dem Chip zu vermerken. So kann der Arzt im Notfall rasch die richtige Behandlung einleiten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.notfalldaten.ch
Sie können die medizinischen Notfalldaten bei autorisierten Apotheken und Leistungserbringern speichern lassen.

Familienangelegenheiten

Ich bin schwanger. Kann ich mein Baby schon jetzt bei meiner Versicherung anmelden?

Neugeborene werden bis 3 Monate nach der Geburt vorbehaltlos und ohne Risikoprüfung in die Versicherung ihrer Eltern aufgenommen, und zwar in das Standard-Paket. Wenn Sie eine höhere Versicherungsdeckung für Ihr Baby wünschen, dann sollten Sie Ihr Kind vor der Geburt anmelden.

Ich bin schwanger. Kann ich meinen Versicherungsschutz jetzt noch anpassen?

Sobald die Schwangerschaft eingetreten ist, ist eine Erhöhung der Versicherungsleistungen in der Regel nicht mehr möglich. Um Deckungslücken zu vermeiden, schliessen Sie frühzeitig die von Ihnen gewünschten Versicherungen ab. Bei den Zusatzversicherungen besteht für Mutterschaftsleistungen eine Karenzfrist von 270 Tagen.

Ich lebe in Trennung. Bezahle ich nun als Alleinstehende/r höhere Prämien?

Eine Aufsplittung in einzelne Policen (z.B. bei einer Familientrennung) hat für Versicherte der Einzelversicherung keinen Einfluss auf die Prämienhöhe. Lediglich Angehörige einer kollektivberechtigten Person können durch den Verlust des Kollektivrabatts eine Prämienerhöhung erfahren.
Unser Kind ist erwachsen und soll in Zukunft seine Krankenversicherungsprämien selber zahlen. Was müssen wir tun, welche Angaben benötigen sie?
Ausführliche Informationen finden Sie hier. ALSA hat attraktive Angebote für junge Erwachsene. Gerne beraten wir Sie und Ihr Kind.

Welche ärztlichen Kontrollen zahlt Ihre Versicherung bei einer Schwangerschaft?

Im Verlauf einer normalen Schwangerschaft sind bis sieben ärztliche Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschallkontrollen vollumfänglich in den Leistungen Ihrer Versicherung eingeschlossen. Eine Fruchtwasseruntersuchung wird für Schwangere ab dem 35. Lebensjahr übernommen.

Wie ist die Kostenbeteiligung bei Mutterschaft?

In der Grundversicherung entfällt bei den Mutterschaftsleistungen die gesetzliche Kostenbeteiligung. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfällt diese Kostenbeteiligung an allen allgemein medizinischen Leistungen, Hilfsmittel, Medikamenten unabhängig von der Mutterschaft.

Wie muss ich vorgehen um Stillgeld zu erhalten?

Ihre Versicherung bezahlt nach einer Stillzeit von zehn Wochen ein Stillgeld. Das Stillgeld wird automatisch ausbezahlt, sofern eine ambulante Zusatzversicherung bei Ihrer Versicherung abgeschlossen wurde.
Stillberatung: Die Versicherung vergütet drei Stillberatungen aus der Grundversicherung.
Milchpumpe: Die Miete einer Milchpumpe wird zu den gesetzlichen Tarifen vergütet.
Kontrolluntersuchungen: Ihre erste Kontrolluntersuchung nach der Geburt gilt als Mutterschaftsleistung.
Tipp: Kontrollieren Sie stets, ob Ihr Arzt auf der Rechnung den Vermerk (Mutterschaft) angebracht hat. Falls nicht, fügen Sie ihn eigenhändig hinzu.

Wieso steigen die Prämien immer wieder?

Da die Kosten im Gesundheitswesen stetig steigen, müssen die Prämien der Krankenversicherung auch angepasst werden. Dabei müssen die Prämien nicht nur die erhöhten Leistungen decken, sondern auch zur weiteren Bildung von Reserven beitragen.

Warum muss ich die Krankenversicherungsprämie im Voraus bezahlen?

Bei Versicherungen ist es wie mit der Miete: Bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen die Versicherungsprämien bezahlt sein.

Kostenbeteiligung Versicherte

Was ist die Franchise?

Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen die Versicherten gemäss Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr mindestens CHF 300 der Kosten selbst übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Jahresfranchise genannt.
Erst wenn die Kosten im Kalenderjahr die vereinbarte Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenversicherung von den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt gehen zulasten der Versicherten).

Wann kann ich meine Franchise ändern?

Eine Änderung ist jeweils per 1. Januar des Folgejahres möglich. Die Meldung muss bis spätestens am 30. November bei uns eintreffen.

Wann wird eine Franchise, eine Kostenbeteiligung und ein Spitalbeitrag erhoben?

Kostenbeteiligungen aus der Grundversicherung
Jahresfranchise
Für Erwachsene wird die Jahresfranchise in einem festen Betrag pro Kalenderjahr erhoben. Die gesetzlich festgelegte Franchise beträgt CHF 300. Bei Kindern bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Die Franchise kann bei Erwachsenen auf maximal CHF 2'500 und bei Kindern auf maximal CHF 600 erhöht werden.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt 10% auf Kosten für erbrachte Leistungen, welche die Jahresfranchise übersteigen.
Maximal Selbstbehalt pro Kalenderjahr:
Kinder: CHF 350
Erwachsene: CHF 700
Familien: CHF 1'000
Spitalbeitrag
Zusätzlich zur ordentlichen Franchise und Kostenbeteiligung haben die Versicherten an die Aufenthaltskosten im Spital einen täglichen Beitrag von CHF 15 zu leisten.
Keinen Spitalbeitrag zu entrichten haben:
Kinder
Junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25 Jahre)
Frauen, für Leistungen bei Mutterschaft
Kostenbeteiligung aus den Zusatzversicherungen
hospita flex
Mit hospita flex kann die versicherte Person die Abteilung vor dem Spitaleintritt selber wählen. Mit der Wahl der entsprechenden Abteilung wird die Kostenbeteiligung bestimmt.
Je nach gewählter Abteilung werden folgende Kostenbeteiligung pro Kalenderjahr erhoben:
Allgemeine Abteilung: keine
Halbprivate Abteilung: 15% bis max. 1'500.- pro Kalenderjahr
Private Abteilung: 25% bis max. 4'500.- pro Kalenderjahr
Diese Kostenbeteiligungen gelten auch bei Mutterschaft und werden zusätzlich zur Franchise und den Kostenbeteiligungen aus der Grundversicherung erhoben.

Machen Sie sich das Leben einfacher. Mit uns sparen Sie Zeit und Sie behalten den Überblick über Ihre Versicherungsangelegenheiten.
ALSA Dienstleistungen GmbH
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