Reiseversicherung

Gästeversicherung: Schengen-Reiseversicherung

Sicherheit für Ihren Besuch aus dem Ausland

Wenn Sie Freunde oder Verwandte in die Schweiz einladen, die nicht aus einem Schengen-Land kommen, benötigen die meisten Besucher ein Visum für die Schweiz. Um ein Schengen-Visum zu erhalten, sind verschiedene Formalitäten nötig, u.a. eine Kranken- und Unfallreiseversicherung für den Zeitraum des Besuchs.

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Da sich gesetzliche Regelungen immer ändern können, ist es sinnvoll, sich mit der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesamtes für Migration.

Schengen−Reiseversicherung − was brauche ich?

Um ein Visum für die Schweiz oder die anderen Schengen-Staaten zu erhalten, ist eine Kranken- und Unfallreiseversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens CHF 50'000.- nötig. Wichtig ist, dass der Geltungsbereich den gesamten Schengen-Raum abdeckt, dass das Visum mindestens 180 Tage gültig ist, und dass die Versicherung einen geringen Selbstbehalt enthält.

Leistungen der Schengen-Reiseversicherung

Die Schengen-Reiseversicherung von Allianz Global Assistance deckt alle wichtigen Bereiche für Gäste in der Schweiz ab:

  • Heilungskosten
  • Such- und Bergungskosten
  • Medizinische Repatriierung
  • Heimschaffung im Todesfall
  • Gültigkeit Europa (Schengen-Raum) mit Ausnahme des Wohnstaates
  • Maximale Reisedauer 185 Tage
  • Selbstbehalt CHF 200.-

Heilungskosten für Gäste


Die Schengen-Reiseversicherung bietet Ihrem Besuch aus dem Ausland einen sicheren Aufenthalt in der Schweiz und den Schengen-Staaten. Die Versicherung schützt Besucher vor hohen Kosten bei Krankheit oder Unfall während ihres Aufenthalts und ist Voraussetzung für ein Visum. Geniessen Sie und Ihre Gäste den Besuch sorgenlos – mit einer Schengen-Reiseversicherung von Allianz Global Assistance.
Für den Erhalt eines Visums (Schweiz oder Schengen-Staaten) ist eine Versicherungssumme von CHF 50'000.- erforderlich.

Sicherheit für Ihren Besuch aus dem Ausland

Ab 38.00 CHF *

Heilungskosten für Gäste

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Versicherungsleistungen

Heilungskosten:
Übernahme der durch einen Unfall oder eine Krankheit entstandenen medizinischen Kosten in der Schweiz


CHF 10'000.- CHF 20'000.- CHF 50'000.-
Such- und Bergungskosten:
Kostenübernahme von Such- und Bergungskosten, wenn die versicherte Person im Ausland als vermisst gilt oder aus einer körperlichen Notlage geborgen werden muss.

CHF 1'000.- CHF 2'000.- CHF 5'000.-
Medizinisch indizierte Repatriierung:
Organisation und Bezahlung einer Repatriierung in ein für die Behandlung geeignetes Krankenhaus des Herkunftslandes der versicherten Person.

unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
Heimschaffung im Todesfall:
Wenn eine versicherte Person während des Aufenthalts bzw. der Reise stirbt, übernehmen wir die Kosten für die Überführung der sterblichen Überreste an ihren letzten ständigen Wohnort.

unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

 

Wichtige Hinweise

Geltungsbereich:
Die Länder, in denen Sie mit diesem Produkt Versicherungsschutz geniessen.

In Europa (Schengen-Raum) mit Ausnahme des Wohnstaates In Europa (Schengen-Raum) mit Ausnahme des Wohnstaates In Europa (Schengen-Raum) mit Ausnahme des Wohnstaates
Maximale Reisedauermax. 185 Tage max. 185 Tage max. 185 Tage

Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise, maximal jedoch für die angegebene Maximale Reisedauer.
Versicherungsabschluss:
Hinweise zum Versicherungsabschluss


Die Versicherung muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Einreisedatum in die Schweiz abgeschlossen werden.
Ausschluss von bereits bestehenden Krankheiten, Unfallfolgen, Folgen von Grobfahrlässigkeit, prophylaktischen Checkups, etc.
Höchstalter 80 Jahre
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Die Versicherung muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Einreisedatum in die Schweiz abgeschlossen werden.
Ausschluss von bereits bestehenden Krankheiten, Unfallfolgen, Folgen von Grobfahrlässigkeit, prophylaktischen Checkups, etc.
Höchstalter 80 Jahre
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Die Versicherung muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Einreisedatum in die Schweiz abgeschlossen werden.
Ausschluss von bereits bestehenden Krankheiten, Unfallfolgen, Folgen von Grobfahrlässigkeit, prophylaktischen Checkups, etc.
Höchstalter 80 Jahre
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Selbstbehalt:
Information zum Selbstbehalt

Selbstbehalt CHF 200.00 Selbstbehalt CHF 200.00 Selbstbehalt CHF 200.00
Gruppenrabatt:
Ab 10 versicherten Personen gewähren wir auf einigen Produkten einen Gruppenrabatt von 20%.

Ab 10 versicherten Personen gewähren wir auf diesem Produkt einen Rabatt von 20%. Bitte wenden Sie sich für die Buchung an unser Service Center:
+41 43 366 50 60
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