Allgemeine Fragen

Krankenversicherung: Allgemeine Fragen

Ja. Da Sie von keinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, müssen Sie in der Grundversicherung die Unfalldeckung wieder einschliessen.

Das Versicherungsende richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (KVG/VVG) und den Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Kündigungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich und termingerecht erfolgen. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrer jetzigen Krankenversicherung eingetroffen ist.

Familienangelegenheiten

Neugeborene werden bis 3 Monate nach der Geburt vorbehaltlos und ohne Risikoprüfung in die Versicherung ihrer Eltern aufgenommen, und zwar in das Standard-Paket. Wenn Sie eine höhere Versicherungsdeckung für Ihr Baby wünschen, dann sollten Sie Ihr Kind vor der Geburt anmelden.

In der Grundversicherung entfällt bei den Mutterschaftsleistungen die gesetzliche Kostenbeteiligung. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfällt diese Kostenbeteiligung an allen allgemein medizinischen Leistungen, Hilfsmittel, Medikamenten unabhängig von der Mutterschaft.

Kostenbeteiligung Versicherte

Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen die Versicherten gemäss Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr mindestens CHF 300 der Kosten selbst übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Jahresfranchise genannt.
Erst wenn die Kosten im Kalenderjahr die vereinbarte Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenversicherung von den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt gehen zulasten der Versicherten).

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ALSA Dienstleistungen GmbH
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